Ist es erforderlich einen bereits abgerechneten Behandlungsschein erneut abzurechnen, da die Kasse den Schein nicht anerkannt bzw. bezahlt hat, stornieren Sie den Behandlungsschein in der Abrechnung.
Dazu suchen Sie die entsprechende Abrechnung und klicken auf die Registerkarte Behandlungsscheine.
Klicken Sie mit der rechten Maustaste den zu stornierenden Behandlungsschein an und wählen Sie "Kassenexport aufheben".
Achten Sie darauf, dass Sie nur den Export für diesen Patienten aufheben und nicht für die gesamte Abrechnung.
Prüfen Sie, ob der Behandlungsschein korrekt ausgewählt wurde und setzen Sie mit einem Mausklick ein Häkchen im Feld bei der Exportnummer. Geben Sie einen Aufhebungsgrund ein und klicken Sie auf "Export aufheben". Bestätigen Sie erst mit "Fertigstellen", wenn die Rücksetzung des Exports zu 100% abgeschlossen ist.
Nach dem Storno des Behandlungsscheins in der Abrechnung können Sie dessen Daten ergänzen sowie korrigieren. Bei der nächsten Abrechnung wird Ihnen der Behandlungsschein wieder als abzurechnender Schein aufgelistet.